AUFENTHALTSERLAUBNIS IN SPANIEN OHNE EINKOMMEN (RESIDENCIA NO LUCRATIVA EN ESPAÑA)
Der Antrag auf ein Visum wird vom Antragsteller persönlich gestellt. Nur in Ausnahmefällen und aus triftigen Gründen kann die Einreichung von Dokumenten durch einen Beauftragten gestattet werden.
Zwei Kopien des nationalen Visumantrags, entsprechend ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben, plus zwei Fotos, die die folgenden Anforderungen erfüllen: 3,5 x 4,5 neu, farbig, vollgesichtet, mit offenem Kopf, auf weißem Hintergrund.
Der Antragsteller darf sich nicht illegal in Spanien aufhalten und darf im Falle einer freiwilligen Rückkehr in sein Herkunftsland nicht gegen die Fristpflicht für die Nichtrückkehr nach Spanien verstoßen.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine festgelegte Gebühr in Höhe von EUR 60 entrichtet werden.
Formular 790 (Code 052) - Bestätigung der Zahlung der Gebühr für eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis.
Antrag auf Genehmigung für eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis ohne Einkommensberechtigung auf dem Formular EX-01.
Ein Reisepass oder ein anderes Reisedokument, das in Spanien anerkannt wird, mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 1 Jahr und einer Fotokopie aller Seiten.
Ein interner Reisepass und eine Kopie aller Seiten.
Eine Bescheinigung über das Fehlen einer Vorstrafe, kürzlich mit einer Übersetzung ins Spanische, die von der Legalisierungsabteilung des spanischen Generalkonsulats in Moskau oder von einem in Spanien offiziell anerkannten geschworenen Übersetzer zertifiziert wurde, ausgestellt frühestens 3 Monate vor der Beantragung eines Visums durch die zuständige Behörde des Herkunftslandes, die das Fehlen einer Vorstrafe für nach spanischem Recht vorgesehene Straftaten bestätigt.
Eine öffentliche oder private Krankenversicherung, die von einer in Spanien akkreditierten Versicherungsgesellschaft ausgestellt wird.
Eine kürzlich durch die Legalisierungsabteilung des spanischen Generalkonsulats in Moskau beglaubigte medizinische Bescheinigung mit einer Übersetzung ins Spanische oder einem in Spanien offiziell anerkannten geschworenen Übersetzer, die frühestens 3 Monate vor der Beantragung eines Visums ausgestellt wurde. Das Zertifikat sollte die folgende oder ähnliche Formulierung enthalten« "Hiermit wird sichergestellt, dass Herr/Frau _____ nicht an Krankheiten leidet, die die Gesundheit der Menschen schädigen könnten, wie in der Internationalen Hygieneordnung von 2005 festgelegt.»
Nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums genügend Geld vorhanden ist, oder nachweisen, dass eine stabile Einkommensquelle für den normalen Aufenthalt des Antragstellers in der gesamten Dauer des erwarteten Aufenthalts in Spanien ausreicht, ohne dass eine berufliche oder berufliche Tätigkeit erforderlich ist
Wir empfehlen immer, Dokumente beizulegen, die die Integration oder das Interesse am Leben in Spanien belegen: Sprachkurse in Spanisch, Teilnahme an der Arbeit
NGOs und andere Organisationen, wie zum Beispiel Freiwillige usw.
Angaben zum Wohnort in Spanien. Zum Beispiel ein Mietvertrag, ein Wohnungsauftrag, eine Erklärung des Wohnungseigentümers usw.
Der Prozess der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis:
Ein erstes Vorstellungsgespräch, um die Situation und Anforderungen des Kunden zu kennen
Analyse der Dokumentation und Vorbereitung einer schrittweisen Anleitung
Bewerbung und Förderung des Falles durch Instanzen
Kontrolle über die Vorbereitung und Ausführung des Plans zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis
Kontakt mit dem Konsulat/der spanischen Botschaft im Herkunftsland des Kunden
Einreichung und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, Begleitung bei der Polizei
Notwendige Beratung bei der Erstellung, dem Erhalt oder der Einreichung von Unterlagen, bei Problemen bei Einsprüchen und anderen rechtlichen Maßnahmen
Anfrage und Begleitung an das spanische FMS, um eine Resident Card (TIE) zu erhalten.