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Steuerberatung in torrevieja - Ref: 6964

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Professionelle Steuerunterstützung für Unternehmen und Privatpersonen

Steuerberatung in Spanien ist ein umfassendes Dienstleistungsangebot zur Optimierung der Besteuerung, zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur Reduzierung der Steuerlast. Unser Team besteht aus Fachleuten mit langjähriger Erfahrung und moderner Ausbildung, darunter Wirtschaftswissenschaftler, Rechtsanwälte und Steuerberater. Wir unterstützen Unternehmen, Unternehmer, Verbände, Stiftungen, Reisebüros und Privatpersonen in ganz Spanien. Die Leistungen umfassen Steuerplanung, Vertretung vor den Steuerbehörden, Prüfung und vollständige Berichterstattung.

Steuerberatung und -verwaltung

Wir bieten eine vollständige steuerliche Begleitung: von der Entwicklung von Steuerstrategien bis zur Abgabe von Erklärungen und der Lösung von Streitigkeiten. Wir erstellen und reichen Erklärungen für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Grundsteuer und andere Verpflichtungen ein. Wir unterstützen bei der Erstellung und Einreichung von Jahresabschlüssen, der Konsolidierung von Berichten für Unternehmensgruppen, der Strukturierung von Holdings und der Anwendung von Verrechnungspreisregeln.

Hauptbereiche der Steuerberatung

Bereich Leistungsbeschreibung
Steuerverwaltung Entwicklung von Steuerstrategien, Transaktionsplanung, Betriebsprüfung
Steuervertretung Unterstützung, Vertretung und Verteidigung vor Steuerbehörden, Verwaltung von Prüfungen und Stundungen
Buchhaltung Buchführung, Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanzanalyse, Konsolidierung
Erklärungen Modell 720, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer, Zollanmeldungen

Buchhaltungs- und Beratungsleistungen

Unsere Berater führen umfassende Analysen der Buchhaltung und des Managements durch, erstellen Budgets und überwachen deren Umsetzung, entwickeln Kontenpläne und erstellen Finanzberichte. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Legalisierung von Handelsbüchern, der Eröffnung und Schließung von Geschäftsjahren und der Aktualisierung überfälliger Konten. Bei Bedarf organisieren wir Schulungen und Beratungen für die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilungen. Darüber hinaus führen wir Unternehmensbewertungen durch und wenden Bewertungsstandards für interne und externe Zwecke an.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuern sind bei der Vermietung von Immobilien in Spanien zu zahlen?

Nichtansässige, die in Spanien Immobilien vermieten, sind zur Zahlung der Einkommensteuer für Nichtansässige verpflichtet. Der Steuersatz beträgt 19 % für EU-Bürger und 24 % für Nicht-EU-Bürger. Unsere Berater berechnen und erstellen vierteljährliche und jährliche Erklärungen.

Was ist das Modell 720 und wer muss es einreichen?

Das Modell 720 ist eine Erklärung über Vermögenswerte und Rechte im Ausland. Steuerpflichtige Einwohner Spaniens müssen es einreichen, wenn der Wert der ausländischen Vermögenswerte in einer der folgenden Kategorien 50.000 € übersteigt: Bankkonten, Immobilien, Wertpapiere. Die Erklärung wird elektronisch zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eingereicht.

Trends in der Steuerberatung in Spanien im Jahr 2026

Im Jahr 2026 setzt sich die Digitalisierung der Steuerverwaltung in Spanien fort. Immer mehr Berichte werden elektronisch eingereicht, und die Steuerbehörden nutzen aktiv Datenanalysen zur Aufdeckung von Unstimmigkeiten. Die Automatisierung von Buchhaltungsprozessen und der Einsatz spezieller Software zur Erstellung von Steuererklärungen sind im Trend. Auch die Nachfrage nach internationaler Steuerberatung und Verrechnungspreisberatung wächst. Unternehmensgruppen und Holdings bestellen zunehmend Steuerprüfungen und Beratungen, um Risiken zu reduzieren und Steuerstrukturen zu optimieren.

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