In Montenegro begann die Tätigkeit von Maklern zu regulieren: Gesetzliche Neuerungen
Montenegro hat mit seiner atemberaubenden Natur und seinen schönen Meeresansichten seit langem die Aufmerksamkeit von Touristen und Investoren auf sich gezogen, die nach Möglichkeiten in der Immobilienbranche suchen. Kürzlich trat in diesem schönen Land ein Gesetz in Kraft, das die Aktivitäten von Maklern regelt. Diese gesetzgebenden Innovationen zielen darauf ab, die Interessen aller Beteiligten am Immobilienmarkt zu schützen.
Was ist das Gesetz und welche Änderungen nimmt es vor?
Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Tourismus in Montenegro hat einen Gesetzentwurf über Makleraktivitäten im Immobilienbereich verabschiedet. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, die Interessen von Käufern, Verkäufern und Maklern selbst zu schützen.
Maklerregistrierung:
Nach den neuen Regeln müssen Makler jetzt als juristische Personen oder Einzelunternehmer im öffentlichen Maklerregister registriert sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Registrierung ist die Anwesenheit von mindestens einem Mitarbeiter, der Vollzeit arbeitet und eine professionelle Prüfung für das Recht auf Vermittlung beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien - einem sogenannten Agenten - bestanden hat.
Sprachliche Anforderungen:
Für eine erfolgreiche Registrierung im Maklerregister muss der Kandidat die sprachlichen Anforderungen erfüllen. Dies beinhaltet einen ständigen Wohnsitz in Montenegro und die erforderlichen Qualifikationen. Darüber hinaus muss die Brokerage-Prüfung in montenegrinischer Sprache abgelegt werden.
Strafen für Verstöße:
Das Gesetz verhängt auch schwere Strafen für die Arbeit ohne Registrierung im Maklerregister. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regel droht den Maklern eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Für den Fall, dass die Maklertätigkeit von einer Person durchgeführt wird, die die Berufsprüfung nicht bestanden hat, beträgt die Höchststrafe 10.000 Euro. Diese Strafen sollen die Einhaltung des Gesetzes sicherstellen und die Interessen der Kunden schützen.
Berufshaftpflichtversicherung:
Zum zusätzlichen Schutz von Kunden und Immobilienmarktteilnehmern schreibt das Gesetz Maklern vor, ihre berufliche Haftung zu versichern. Diese Versicherung wird dazu beitragen, Verluste im Falle einer Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch den Makler auszugleichen.
Übergangsperiode:
Montenegrinische Makler werden 12 Monate zur Verfügung gestellt, um ihre Aktivitäten an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Diese Übergangszeit soll den Übergang zu neuen Normen erleichtern und mögliche negative Auswirkungen auf die Immobilienbranche verringern.